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| Der Autor ist Architekt und
Projektsteuerer Herr Botho von Oheim
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Vorausschauende Bauherren erkundigen sich vor einem Vertragsabschluß über Baurecht, Bebaubarkeit und Zufahrtsmöglichkeiten.Wer ein Grundstück auf Mallorca erwerben möchte, sollte neben juristischen und kaufmännischen Aspekten auch eine Reihe von technischen und baurechtlichen Kriterien untersuchen und darüber Informationen einholen. Bevor der Interessent einen Optionskaufvertrag unterschreibt, ist es sinnvoll, das Grundstück persönlich mit dem entsprechenden Grundstücksplan zu begehen. Dabei sollte er auch die korrekte Anordnung der offiziellen Grundstücksmarkierung kontrollieren.
In gewissen Fällen und vor allem in ländlichen Gebieten ohne konsolidierte Urbanisation sollte die beauftragte Vermesserfirma die Abgrenzung des vorgelegten Planes bestätigen. Für den Fall, dass kein Plan vorliegt, sollte diese Untersuchung vom möglichen Käufer in Auftrag gegeben werden. Hierzu sollte man sich an bekannte Landvermesser wenden, da dies bereits die Grundstücke des Öfteren vermessen haben und über eine Reihe von zusätzlichen Informationen verfügen.
Zur Berechnung des Bauvolumens wird üblicherweise die Grundstücksgröße der Escritura herangezogen, unabhängig von der tatsächlichen Größe des Grundstückes der Angaben, die die Gemeinden durch ihre Bebauungspläne vorliegen haben. In vielen Fällen ist das Grundstück größer als die im Kaufvertrag angegebene Fläche. Im umgekehrten Fall sollte man mit dem Verkäufer einen Preisnachlass verhandeln. Der Verkäufer sollte ebenso den funktionsgerechten Nachweis von Anschlüssen für Strom, Wasser, Abwasser und Telefon erbringen.
Der Erwerb eines Grundstückes ist nicht nur eine Grundvoraussetzung um darauf später ein Haus bauen zu können. Sondern es wird vor allem die direkte Umgebung sein, in der der Käufer später leben wird. Hierzu zählen die Ausblicke und die Ausrichtung zur Sonne, ebenso die Vegetation und die Stimmungen, die von diesem Grundstück ausgehen. Bevor der Vertrag unterschrieben wird, ist es wichtig, all diese Einflüsse und Fakten nicht nur vom Immobilienmakler zu erfahren, sondern auch zu erfühlen. Mancher verweilte Augenblick bei Sonnenaufgang oder –untergang auf dem Grundstück kann die Entscheidung zum Kauf eines Grundstückes wesentlich beeinflussen.
Vorausschauende Grundstücksverkäufer und künftige Bauherrn setzen sich mit einem Architekten in Verbindung, um seine Meinung einzuholen. Das gilt vor allem für die Bebaubarkeit des Grundstückes, das gültige Baurecht, die Zufahrtssituation und vor allem die Anordnung der Gebäudeteile. Architekten sind gerne bereit, diese Informationen und ihre Erfahrungen an den Kaufinteressenten weiterzugeben.
Der Ausschluss extremer Bedingungen oder Umstände sollte möglich sein. Hierzu zählen die Einschränkungen des Baurechtes, wie z.B. das Kubikmeter-Bauvolumen bei größeren Häusern, die Wetter- und Windeinflüsse bei Häusern, die ganzjährig bewohnt werden sollen, die Anordnung der Straße am unteren Teil eines länglichen Hanggrundstückes und die erhöhten Aushubkosten bei felsigem Baugrund.
Eine 100-prozentige Garantie für den erfolgreichen Kauf eines Grundstückes existiert nicht, doch kann der auf Sicherheit gehende Grundstückserwerber verschiedene Teilleistungen der Architekten vor dem Erwerb in Auftrag geben. Eine Bebauungsstudie in Form von Vorentwürfen, eine verbindliche Einholung des Baurechtes bei schwierigen Grundstücken oder eine Projektkostenstudie helfen Unwegsamkeiten auszuschalten, um die Erfüllung eines Lebenstraumes zu garantieren. |
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