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| Autor: RA Manuel Cerdó Haitz
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Steuerliche Vorteile:Der Erwerb von Immobilien mittels Vermögensgesellschaften
Neue gesetzliche Regelung
Seit dem 01. Januar 2003 berücksichtigt und reguliert die spanische Steuergesetzgebung eine neue Art von Gesellschaften: Die Vermögensgesellschaften (Sociedades patrimoniniales).
Es handelt sich um eine Sonderregelung, die wichtige Neuerungen aus steuerlicher Sicht offeriert. In Anbetracht der Komplexität des Themas versuchen wir in diesem Artikel in zusammenfassender Weise, zunächst den wesentlichen Inhalt der Vermögensgesellschaften und weiterhin die steuerlichen Vorteile, die genannte Sonderregelung all den Personen bietet, die am Erwerb einer Immobilie mittels einer Vermögensgesellschaft interessiert sind, zu analysieren.
Was ist eine Vermögensgesellschaft?
Der Artikel 75 des „LIS“ (Ley de Impuesto de Sociedades - Gesetz der Besteuerung von Gesellschaften) definiert die erforderlichen Umstände, damit eine Gesellschaft als Vermögensgesellschaft betrachtet wird. Genannte Umstände oder Bedingungen sind zwei:
Die vorher unter 1. und 2. genannten Umstände müssen während mehr als neunzig Tagen des Geschäftsjahres zutreffend sein.
Die Gesellschaften, in denen die Gesamtheit der Gesellschafter juristische Personen – jedoch keine Vermögensgesellschaften - sind, werden nicht als Vermögensgesellschaften betrachtet sowie die, in denen eine juristische Person öffentlichen Rechts Inhaber von mehr als 50% des Gesellschaftskapitals ist.
Aus dem vorher Dargelegten ist zu entnehmen, dass keine Beschränkung im Hinblick darauf existiert, dass einer oder mehrere Gesellschafter genannter Gesellschaft nicht ansässig in Spanien sein können; und es ist genau dieser Umstand, zusammen mit der steuerlichen Sonderverordnung für Vermögensgesellschaften, der für alle nicht Ansässigen, die eine Immobilie in Spanien erwerben wollen, von Interesse ist.
Die Besteuerungsgrundlagen
Die Gründung einer Vermögensgesellschaft unter der gewünschten Handelsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, etc.) bietet wichtige steuerliche Vorteile, die da wären:
Die Besteuerungsgrundlage unterteilt sich in zwei Bereiche:
Den generellen Teil, bestehend aus dem Positivsaldo aller durch die Gesellschaft erhaltener Erträge, ausgenommen die, die Teil des Sonderteils sind.
Den Sonderteil, bestehend aus dem Positivsaldo der Vermögensgewinne und –verluste, die im Falle der Übertragung von Vermögenselementen (z.B. Immobilien oder Aktien)), erzielt in mehr als einem Jahr, zum Ausdruck gebracht werden.
Anstatt einem einzigen Steuersatz, wie bei den normalen Gesellschaften (35 %), erfolgt die Anwendung von zwei Steuersätzen oder –tarifen:
ein Sondersteuersatz von 15 %, anwendbar einzig für die Vermögenszuwächse, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erzielt wurden.
ein anderer genereller Steuersatz von 40 % für den Rest der Erträge und Vermögenszuwächse, die über einen Zeitraum von weniger als einem Jahr erzielt wurden.
Daher ist der Vermögenszuwachs oder –gewinn, der sich aus dem Verkauf einer Immobilie seitens einer Vermögensgesellschaft nach mehr als einem Jahr ihres Erwerbs ergibt, zum Sondersteuersatz von 15 % zu versteuern und nicht zum generellen Steuersatz von 35 %, anwendbar für die übrigen Gesellschaften.
An dieser Stelle lohnt es sich ebenfalls zu erinnern, dass die Vermögenszuwächse aus der Übertragung von einer Immobilie seitens eines nicht Ansässigen (natürliche Person) oder einer anderen Gesellschaft als eine Vermögensgesellschaft mit 35 % versteuert werden.
Zu praktischen Zwecken und im Hinblick darauf, dass es sich bei der Mehrheit der Fälle um die eigenen Gesellschafter der Vermögensgesellschaft handelt, die periodisch die Immobilie bewohnen, wird, um Probleme bei einer Finanzinspektion zu umgehen, gewöhnlich ein Mietvertrag zwischen der Gesellschaft und dem / den Gesellschafter/n geschlossen.
Um die Zahlung der Gesellschaftssteuer zu vermeiden, wird eine Miete kalkuliert, deren Betrag, nach Abzug der Kosten, keinen Gewinn für die Gesellschaft mit sich bringt. Dies bedeutet, dass vor Kalkulation der Miete ein fiktiver Jahresabschluss des Geschäftsjahres erstellt wird, in dem alle vorgesehenen jährlichen Kosten berücksichtigt sind, wie: Abschreibung der Immobilie (bis zu 3 % jährlich), Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Finanzierungskosten, Honorare von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder anderen Fachleuten, Instandhaltungskosten, etc. In jedem Fall hat die Steuerbehörde das Recht zu prüfen, ob die Miete dem Marktwert angepasst ist.
Aufteilung der Gewinne
Was die Aufteilung der Dividenden und Gewinnanteile betrifft, ist zu unterscheiden, ob der Gesellschafter, der diese erhält, ist:
Immobilienerwerb
Der Erwerb und der Besitz einer Immobilie mittels einer Vermögensgesellschaft bietet darüber hinaus eine Reihe steuerlicher Vorteile gegenüber dem Erwerb einer Immobilie durch eine Privatperson, wie:
Dieser Artikel wurde nach dem besten Wissen und Verständnis seines Verfassers erstellt und ordnet sich in jedem Moment einem besser Begründeten unter.
Autor: RA Manuel Cerdó Haitz
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