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| Quelle: Mallorca Zeitung 16/2005 Seite 91
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Steuersparmodell: Wegzug aus Deutschland – Erstwohnsitz Schweiz – Zweitwohnsitz SpanienDie aktuelle Lage in Deutschland gestaltet sich für Privatpersonen wie auch Unternehmer zunehmend ungemütlicher. Kontinuierlich steigende Steuern und öffentliche Abgaben belasten Einzelne wie Unternehmer schwer. Kontrollmaßnahmen nicht nur im Finanz- und Steuerbereich zur Sicherung der wachsenden Staatsausgaben werden stetig zu Lasten der Steuerpflichtigen ausgeweitet. Zahlreiche Neuerungen in der deutschen Steuergesetzgebung (Stichwort: Steuerreformen, beabsichtigte Neuregelung des Erbschaftssteuergesetzes) machen nachhaltige und gezielte Planungen zum Erhalt des eigenen Vermögens nahezu unmöglich bzw. zunichte. Eine Besserung der wirtschaftlichen Lage ist wohl nicht zu erwarten. Dies führt letztlich zu einem immer kälter werdenden Lebensklima, das sich im Verlust von Lebensqualität und wachsender Unsicherheit widerspiegelt.
Immer mehr Deutsche denken daher über einen internationalen Wohnsitzwechsel nach. Gerade für Privatpersonen, die ihren 3. Lebensabschnitt in südlichen Gefilden verbringen möchten, ist ein Zweitwohnsitz in Spanien und speziell in Mallorca sehr interessant. Viele haben sich diesen Traum bereits verwirklicht oder möchten ein entsprechendes Objekt im Ausland kaufen.
Durch einen Zweitwohnsitz im Ausland kann aber den sich ständig negativ verändernden Lebensbedingungen und speziell der extrem hohen Steuerbelastung in Deutschland nicht ausgewichen werden. Da der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland verbleibt (Erstwohnsitz), besteht die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland mit sämtlichen negativen Konsequenzen. Auch wenn der Erstwohnsitz in Deutschland völlig aufgegeben wird und der Lebensmittelpunkt nach Spanien bzw. Mallorca verlegt wird, wird man mit seinem weltweiten Einkommen in Spanien steuerpflichtig. Es ist bekannt, dass auch die steuerliche Belastung im Vergleich zu den weiteren europäischen Staaten sehr hoch und Spanien ein Hochsteuerland ist. Aus steuerlicher Optik gerät man daher vom Regen in die Traufe.
Der deutsche Mittelständler, welcher seinen wohlverdienten 3. Lebensabschnitt in südlichen Gefilden genießen möchte, verbringt sein Leben oft so, dass er ca. 6 Monate auf Mallorca verlebt einige Monate im Skiurlaub verweilt oder in Übersee der europäischen Kälte entflieht und letztendlich noch ca. 3-4 Monate im Jahr tatsächlich in Deutschland lebt. Unter dieser Konstellation lässt es sich überlegen, den Erstwohnsitz in ein so genanntes Niedrigsteuerland wie die Schweiz zu verlegen und den grenzüberschreitenden Wohnsitzwechsel als legitimes Steuerplanungsinstrument zur Sicherung vorhandenen Vermögens und Erhalt der Lebensqualität zu nutzen.
Im Verhältnis zwischen Schweiz und Deutschland ist es äußerst wichtig, den Wohnsitz bzw. den Lebensmittelpunkt in Deutschland tatsächlich aufzugeben und in der Schweiz neu einzurichten. Wird mit aller Konsequenz der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und in der Schweiz ein neuer errichtet, so wird in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht definitiv beendet. Das weltweite Einkommen wird am neuen Wohnsitz – in der Schweiz – vollumfänglich besteuert.
Bei einer Wohnsitznahme in der Schweiz durch einen Ausländer ermöglicht der Schweizer Fiskus unter bestimmten Voraussetzungen auch die so genannte Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach Aufwand). Diese Besteuerungsart setzt voraus, dass der Zuziehende in der Schweiz zumindest in den letzten 10 Jahren keine Erwerbstätigkeit ausgeführt hat und eine solche auch in der Zukunft auf Schweizer Boden nicht beabsichtigt. Ist diese zentrale Voraussetzung gegeben, wird die für die Einkommenssteuer relevante Berechnungsgrundlage anhand der Lebenshaltungskosten berechnet. Das Gesetz sieht diesbezüglich eine so genannte Mindestberechnungsgrundlage vor. Als einkommenssteuerrelevante Mindestberechnungs-grundlage gilt die Jahresmiete bzw. der Eigenmietwert eines Eigenheimes multipliziert mit dem Faktor 5. Die in der Schweiz tiefsten Mindestberechnungsgrundlagen liegen ca. bei CHF 150.000,- steuerbares Einkommen pro Jahr. Zusätzlich wird für die Pauschalbesteuerung auch üblicherweise eine Vermögenssteuer erhoben. Meist kapitalisieren die Kantone die einkommenssteuerrelevante Mindestberechnungsgrundlage mit ca. 5 %, was letztendlich bei einem steuerrelevanten Einkommen von CHF 150.000,- einem steuerbaren Vermögen in Höhe von CHF 3.000.000,- entsprechen würde. Die Gesamtsteuerbelastung beginnt somit bei der Pauschalbesteuerung bei ca. CHF 45.000,-. Im Ausland erwirtschaftetes Erwerbseinkommen, ausländische Zinserträge, ausländische Dividenden und allgemein Aktiengewinne sind somit vollumfänglich von der Schweizer Steuer befreit.
Die Pauschalbesteuerung wird mit einer sehr einfachen Deklarationspflicht erhoben, wobei die offen zu legenden Steuerfaktoren oft auf die Jahresmiete begrenzt bleiben. Durch diese vereinfachte Deklarationspflicht ist vollste Diskretion bezüglich ausländischer Einkommensquellen und ausländischer Vermögensbestandteile gegeben.
Die mit der Schweiz und der EU abgeschlossenen Verträge bezüglich Aufenthaltsbewilligungen erleichtern zudem den Aufenthalt für nicht erwerbstätige EU-Bürger. Dies fördert die Umsiedlung – insbesondere von Deutschen, welche sowieso durch ihren Zweitwohnsitz in Deutschland bereits größtenteils den Rücken zugedreht haben oder noch zudrehen wollen.
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